Beglaubigte Übersetzungen (auf Anfrage)
Die Schweizer Gesetzgebung erfordert für viele amtliche Dokumente und juristische Texte eine Beglaubigung, um bei Ämtern, Gerichten oder Behörden Gültigkeit zu haben.
Was sind beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen, die von einem gerichtlich akkreditierten Dolmetscher (= Gerichtsdolmetscher) vollzogen werden. Ein Gerichtsdolmetscher ist speziell für Gerichte und Behörden tätig und verfügt über spezifische Fachkenntnisse.
Welche besonderen Qualifikationen benötigt ein akkreditierter Gerichtsdolmetscher?
Der akkreditierte Gerichtsdolmetscher muss äußert qualifiziert, kompetent und vertrauenswürdig sein. Er ist vom Gesetz her zur Verschwiegenheit verpflichtet und haftet für die Richtigkeit seiner Übersetzung. Er scheint als akkreditierter Gerichtsdolmetscher nach abgelegter Prüfung auf einer Liste aller gerichtlichen und zivilen Behörden eines Kantons auf.
Vorreiter ist hierfür der Kanton Zürich sowie die Kantone Genf und Neuenburg.
Wie Sie Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten…
Die Vorgehensweise des Gerichtsdolmetschers:
1) Sie übermitteln uns Ihre Ausgangsdokumente unter Angabe der gewünschten Zielsprache
2) Der Gerichtsdolmetscher übersetzt Ihre Dokumente in die jeweilige Sprache
3) Die fertige Übersetzung wird mit einem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift des gerichtlich akkreditierten Übersetzers versehen und an die Originaldokumente geheftet.
Sollte es notwendig sein, ist es möglich, die Unterschrift des Übersetzers zusätzlich notariell beglaubigen zu lassen.
Worauf Sie unbedingt achten sollten!
Besondere Vorsicht ist bei bereits angefertigten Fremd-Übersetzungen, die von einem nicht akkreditierten Dolmetscher angefertigt wurden und nachträglich beglaubigt werden sollten, geboten! Gerichtsdolmetscher beglaubigen aufgrund dessen, dass sie für die Richtigkeit der Übersetzung haften müssen, keine Fremdübersetzungen.
Um Ihnen erhebliche Mehrkosten für die Erstellung einer erneuten Übersetzung zu ersparen, wenden Sie sich direkt an unsere Projektmanager, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Gerne stehen wir Ihnen bei etwaigen Fragen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.